Das Steuerrecht hat sich im Laufe der Jahre zu einem der komplexesten und schwierigsten Rechtsgebiete entwickelt.
Kaum ein Steuerpflichtiger kann heute seine Steuererklärung noch selber erstellen.
Die Kanzlei Hoffmann steht hier nicht nur für Tätigkeiten in Bezug auf reine Verwaltung bei Steuerangelegenheiten, sondern verfolgt auch das Ziel tatsächlich eine Beratung anzubieten, die der Verfolgung der Interessen zur Optimierung der Steuerlast führen.
Dabei folgt die Beratung in allen Frage des Steuerrechts, insbesondere: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Erbschafts-und Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Wir erstellen in Zusammenarbeit mit dem Buchhaltungsbüro und Steuerberatern Ihre Steuererklärungen, Gewinn und Verlustrechnungen und Bilanzen bis zur Abrechnung Ihrer Lohnkosten.
Wir lösen für Sie Verfahrensfragen, begleiten Sie bei Außenprüfungen, betreuen Sie im Einspruchsverfahren. Darüber hinaus überprüfen wie für Sie sämtliche Steuerbescheide und übernehmen für Sie die Vertretung gegenüber den Steuerbehörden und vor den Finanzgerichten.
„Es hilft nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch immer mit der Justiz rechnen“
(Dieter Hildebrandt)